Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt
Marien-Hospital Erwitte
Hospital zum Hl. Geist Geseke

Ethikkomitee im Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt


Im Rahmen der modernen und immer komplexer werdenden Medizin ergeben sich häufig Entscheidungssituationen, denen ethische Konflikte zugrunde liegen. Wir möchten dem medizinischen Personal, dem Patienten sowie den Angehörigen in ethischen Fragestellungen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Der besondere Fokus liegt dabei auf dem Wohlergehen und der Selbstbestimmung der uns anvertrauten Patienten.
 


Ethik und Moral

Die Bedeutung der Moral
Zu Beginn möchten wir Ihnen gern einen kleinen Einblick in unsere Ethikarbeit geben. Dabei stellt sich die Frage: Wofür steht der Begriff Ethik eigentlich? Um das zu erklären, definieren wir vorweg den Begriff »Moral«. Moral, lateinisch: Mos = Norm (Regel, Sitte oder Vorschrift).

Die Moral gibt dem Menschen einen konkreten Handlungsrahmen für angebrachtes Verhalten, z.B. die Zehn Gebote oder das Grundgesetz. Durch Regeln wird ein Zusammenleben in der Gemeinschaft erst möglich. Moralvorstellungen werden erlernt und verändern sich im Laufe der Zeit. Eine Moralvorstellung heißt nicht, dass alle Menschen die gleiche Moralvorstellung teilen oder sich daran halten. Erziehung, persönliche Erlebnisse, Beziehungsebenen, unterschiedliche Religionen und Kulturen sorgen für immer wieder neue Herausforderungen an die individuelle Moral des Menschen und der Gesellschaft. Beispiel: In einer Eltern-Kind-Beziehung ergibt sich eine Vielzahl individueller Bedürfnisse nach einem »guten Leben«. Was ist richtig und was ist falsch? Die Perspektive ändert sich, je nachdem aus welcher Sicht sie betrachtet wird.

Die Moral ist angelernt und stellt unser Gewissen dar. Die Definition des menschlichen Gewissens lautet: ethisches, begründetes Bewusstsein von Gut und Böse. Ethisches Handeln beginnt mit der Frage nach dem »Warum«.


Die Bedeutung von Ethik
Der Begriff »Ethik« stammt ursprünglich aus dem Griechischen. Er leitet sich von dem Wort ethos ab, was sich mit »Charakter« übersetzen lässt.

  • Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie und befasst sich mit dem menschlichen Handeln. An welchen Werten soll sich eine Person orientieren und warum? Was ist richtig und was ist falsch? Ethik ist die wissenschaftliche Lehre vom guten Leben und rechten Handeln durch Einsatz des Verstandes und der Vernunft.
  • Goldene Regel als Grundsatz der praktischen Ethik: Behandele andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst. Nach dem Motto: Was du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu.
     


Vorstellung des Klinischen Ethikkomitees (KEK)

Unsere Mitglieder setzen sich aus Vertretern verschiedener Abteilungen zusammen. Dazu gehören der ärztliche und pflegerische Bereich, die Funktionsabteilungen und zwei Seelsorger. Eine aktuelle Übersicht der Mitglieder des Ethikomitees finden Sie hier 
 


Informationsflyer

Bei der Bildauswahl in unserem Informationsflyer haben wir uns bewusst für einen Leuchtturm entschieden, da er einen Weg nach vorn symbolisiert. Er steht unter anderem für Licht, Orientierung und Sicherheit. Das Zahnrad symbolisiert die Zusammenarbeit des Ethikkomitees mit dem Behandlungsteam der erkrankten Person. Gemeinsam suchen wir nach der besten Lösung für das vorgetragene ethische Problem eines Menschen.

Den Flyer sowie weiteres Informationsmaterial finden Sie hier 
 



Unser Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Unser KEK möchte die Autonomie unserer Patienten in den Vordergrund stellen. Wir nehmen uns Zeit, um die Bedürfnisse, den Willen oder den mutmaßlichen Willen unserer Patienten zu ergründen. In schwierigen ethischen Fragestellungen möchten wir ihnen gern beratend und unterstützend zur Seite stehen. Unser Ziel ist es, eine verantwortliche Entscheidung zum Wohle der Patienten herbeizuführen und eine Übertherapie zu vermeiden.

Die Beratung durch unser Ethikkomitee ist kostenlos. Wir unterliegen dabei der Schweigepflicht.


Arbeitsprinzip unseres Ethikkomitees
Wir arbeiten nach den vier Prinzipien von Beauchamp und Childress. Sie können zur Lösung moralischer Entscheidungskonflikte in der Medizin und in der Pflege beitragen. Dies geschieht durch ethisches Handeln, ein bewusstes Tun, das durchdacht ist und aus diversen Perspektiven betrachtet wird.
 

  1. Autonomie
    Die Selbstbestimmung (Willensäußerung) unserer Patienten steht für uns an erster Stelle. Die persönliche Entscheidung wird respektiert.
     
  2. Fürsorge: »Das Gute wollen«
    Das Wohlergehen des Patienten ist immer Fokus und soll gefördert werden. Gutes tun bedeutet, die hilfebedürftigen Menschen in ihrer Individualität wahrzunehmen und anzunehmen. Dazu zählt auch die Ermittlung des aktuell erlebten und empfundenen Gesundheitszustands. Die zu erhaltende Lebensqualität kann dabei manchmal wichtiger sein als die zu erreichenden Lebensjahre.
     
  3. Schadensvermeidung
    Abwenden körperlicher, physischer, psychischer, sozialer und spiritueller Schäden sowie die Abwendung einer möglichen Übertherapie.
     
  4. Gerechtigkeit
    Wahrnehmung der Individualität der Patienten durch verständnisvolles, freundlich zugewandtes und gewissenhaftes Erforschen. Dabei versuchen wir nach bestem Wissen und Gewissen auch die soziale Gerechtigkeit im Blick zu behalten.


Die Aufgaben eines Klinischen Ethikkomitees (KEK)

  • Ethische Einzelberatung
    Patienten, Angehörige und rechtliche Vertreter, die eine starke Belastung im Umgang mit einer Erkrankung wahrnehmen, können eine Beratung mit einem Mitglied des KEK in Anspruch nehmen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu, gehen auf Ihre Fragen ein und suchen gemeinsam nach dem mutmaßlichen Willen Ihres Angehörigen, um eine verantwortungsvolle Entscheidung zum Wohle der Patienten herbeizuführen.
     
  • Durchführung und Moderation einer Fallbesprechung
    Jede Person, die bei einem unserer Patienten ein ethisches Problem wahrnimmt, kann eine Fallbesprechung in einem gemeinsamen Gespräch (zwei Personen vom KEK und dem Behandlungsteam) in Anspruch nehmen. Dabei soll zu der gestellten ethischen Frage ein Konsens erzielt werden.
    • Prospektive, aktuelle Fallbesprechung – ein aktueller Fall, der sich schwierig darstellt.
    • Retrospektive, zurückliegende Fallbesprechung – ein Fall, der in der Vergangenheit als schwierig oder problematisch wahrgenommen wurde.
       
  • Präventive Ethikvisiten
    Mit einer Person vom KEK und dem behandelnden Arzt. Teilnahme an regelmäßigen, im Intervall stattfindenden Visiten – Vorteil: Ethische Fragen können angesprochen werden, bevor ein Konflikt entsteht!
     
  • Innerbetriebliche und öffentliche Fortbildungsveranstaltungen
    Sensibilisierung zu ethischen Fragestellungen.
     
  • Leitlinienerstellung: Entwicklung von Handlungsempfehlungen
    Zur Erleichterung im Umgang von ethischen Themengebieten, z.B.
    • Patientenverfügung
    • Anordnung einer Therapiebegrenzung (TB-Bogen), um vorzeitig eine Übertherapie zu vermeiden.


Inanspruchnahme einer Fallbesprechung

  1. Schriftliche Anmeldung über E-Mail, Anforderungsbogen oder Telefon (Kontakt s.u.).
  2. Nach Anmeldung einer Fallbesprechung wird der Ethikvorstand informiert und die ethische Fragestellung geklärt.
  3. Strukturierte Sammlung der Patientendaten – hierbei sind ggf. folgende Fragestellungen relevant:
         Wie lautet das Therapieziel?
         Wie lautet die Prognose?
         Erhebung der sozialen Ressourcen im persönlichen Umfeld.
         Liegt eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht vor?
         Inwieweit ist der mutmaßliche Wille zu ergründen?
  4. Gleichzeitig erfolgen eine zeitnahe Terminabsprache und eine Einladung der am Behandlungsprozess beteiligten Personen.


Durchführung einer Fallbesprechung
Es folgt eine strukturierte, moderierte, ca. einstündige Sitzung mit allen beteiligten Personen. Zudem nehmen zwei Mitglieder vom KEK teil, die den Gesprächsverlauf moderieren und protokollieren. Zu Beginn erfolgt die Vorstellung der teilnehmenden Personen. Anschließend stellt das zuständige ärztliche Personal die patientenbezogenen Informationen, wie z.B. die Krankenakte, vor. Jeder weitere Anwesende erhält die Möglichkeit, das eigene Wissen über den Behandlungsverlauf und die individuellen Einschätzungen beizutragen.

Durch Anwendung der vier Prinzipien nach Beauchamp und Childress (s.o.) wird im Behandlungsteam der mutmaßliche Wille der erkrankten Person ermittelt sowie eine individuelle und sinnhafte Behandlungsplanung in Bezug auf die jeweilige ethische Fragestellung erarbeitet.

Die Verantwortung der weiteren Therapie und der Behandlung unterliegt weiterhin dem zuständigen ärztlichen Personal. Das Ethikkomitee moderiert die Sitzung, wirkt unterstützend und beratend zur Klärung im Rahmen der Fallbesprechung bei. Ist ein Konsens erreicht, werden Patient, Angehörige sowie Mitglieder des ärztlichen und pflegerischen Teams über das Ergebnis der Sitzung informiert. Die Umsetzung des Beschlossenen beginnt umgehend. Wird kein Konsens erreicht oder liegen nicht alle wichtigen Informationen vor, kann eine erneute Fallbesprechung beantragt werden.

Das Protokoll der Sitzung wird der Krankenakte zugeführt und ist dadurch allen an der Behandlung beteiligten Personen zugänglich.

Bei Bedarf, Unzufriedenheit, Missverständnissen oder zweifelhafter Behandlung von Patienten kann eine zurückliegende (retrospektive) Fallbesprechung durchgeführt werden, um Missverständnissen, Fehlentscheidungen oder psychischen Belastungen entgegenzuwirken.
 



Eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht oder eine Therapiebegrenzung (TB-Bogen) sollten immer gemeinsam mit einer medizinisch-geschulten Person ausgefüllt werden, da das ohne Beratung zu Unsicherheiten und Verwirrung führen kann. Dafür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Das aus Lesbarkeitsgründen im Text verwendete generische Maskulinum bezieht sich selbstverständlich auf alle Geschlechter (m, w, d).
 


Ethikkomitee im Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt

Klosterstraße 31 | 59555 Lippstadt
Tel.: (0 29 41) 758 - 34138 (Mo.-Fr. von 8.00 - 15.00 Uhr)
Tel.: (0 29 41) 758 - 0 (außerhalb der Dienstzeit)
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