Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt
Marien-Hospital Erwitte
Hospital zum Hl. Geist Geseke


Die administrative Aufnahme

Formalitäten in der Ambulanz/im Aufnahmebüro
Für Ihre stationäre Aufnahme in unserem Krankenhaus melden Sie sich bitte zunächst
 

  • von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 - 13.00 Uhr in unserem Aufnahmebüro im Eingangsbereich (Haupteingang)
  • außerhalb obiger Zeiten: in unserer Ambulanz

um alle erforderlichen Formalitäten zu klären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Stoßzeiten gibt, in denen Wartezeiten auftreten können. Helfen Sie uns, diese zu verkürzen, indem Sie gut vorbereitet sind, und alle benötigten Dokumente und Unterlagen zur Anmeldung mitbringen:


Unterlagen für die Aufnahme

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versichertenkarte
  • Einweisung Ihres Arztes bzw. Verordnung von Krankenhausbehandlung
  • Befreiungsausweis von Zuzahlungen bzw. Quittungen bereits geleisteter Zuzahlungen (sofern vorhanden)
  • private Zusatzversicherungskarte (sofern vorhanden)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer Ihres Hausarztes


Unterlagen für ärztliche Gespräche und Untersuchungen

  • Arztbriefe (sofern vorhanden)
  • Befunde aus Voruntersuchungen (sofern vorhanden)
  • Röntgen- bzw. CT- oder MRT-Aufnahmen und -Befunde (sofern vorhanden)
  • ggf. verschriebene Medikamente bzw. Medikamentenliste
  • Impfausweis, Notfallpass oder sonstige medizinische Bescheinigungen wie Allergiepass, Diabetikerausweis, Herzschrittmacherausweis oder Implantatpass
  • Patientenverfügung (sofern vorhanden)


Mit Hilfe Ihrer Krankenversichertenkarte, des Einweisungsscheins und natürlich Ihren eigenen Angaben werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen und in unserem System archiviert. Zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit fragen wir diese im Laufe des Aufnahmeprozesses wiederholt ab. Alle Angaben unterliegen den Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln.
 


In der Ambulanz/im Aufnahmebüro besprechen wir mit Ihnen den Aufnahmeantrag sowie den Behandlungsvertrag. Diese Formalitäten bilden die rechtlichen Grundlagen für Ihre Aufnahme und Behandlung im Krankenhaus und beinhalten sowohl formale als auch finanzielle Fragen zur Krankenhausbehandlung. Hier haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Wahlleistungen vorab festzulegen und die spätere Abrechnung vorzubereiten:
 

  • Leistungen und Kosten
    Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist mit der Zusage der Kostenübernahme die so genannte »Regelleistung« abgedeckt. Diese umfasst die Verpflegung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, die Pflege und alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungsformen einschließlich der ärztlichen Leistungen.
    Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind und keine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung erfolgen kann, werden Ihnen die Kosten direkt in Rechnung gestellt.
     
  • Wahlleistungen
    Sie haben die Möglichkeit, neben den Regelleistungen folgende Wahlleistungen schriftlich mit dem Krankenhaus zu vereinbaren.
    Für diese Zusatzleistungen sind Sie selbsterstattungspflichtig und die Regulierung mit Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung bleibt Ihnen überlassen.
    • Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer
    • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
    • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (i.d.R. bei Patienten im Kindesalter)
    • Behandlung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung
       
  • Eigenbeteiligung
    Durch gesetzliche Regelung sind alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen zur Zuzahlung bei der Krankenhausbehandlung verpflichtet – insgesamt für 28 Tage während eines Kalenderjahres. Die Zuzahlung beträgt derzeit 10 Euro pro Kalendertag. Wir leiten die erhaltenen Zuzahlungen an die Krankenkasse weiter. Bitte entrichten Sie den Zahlungsbeitrag spätestens an Ihrem Entlassungstag im Aufnahmebüro oder am Info-Center.

    Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
    • für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • bei Arbeitsunfällen
    • bei KVB-Versicherten, Postbeamten
    • für Kriegsopfer, die unmittelbar aus dem Bundesverordnungsgesetz einen Anspruch auf Heil- und Krankenhausbehandlung haben
       

Patientenarmband
Die Sicherheit unserer Patienten während des stationären oder ambulanten Krankenhausaufenthaltes hat für unsere Krankenhäuser oberste Priorität. Mit der Einführung der Patientenarmbänder zur sicheren Patientenidentifizierung folgen wir den Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. in Deutschland.

Das Patientenidentifikationsarmband dient während des gesamten Krankenhausaufenthaltes dazu, bei allen Behandlungsschritten die Identität des Patienten eindeutig festzustellen oder zu kontrollieren. Das Armband soll helfen, das Risiko von Verwechslungen und deren Folgen auszuschließen – beispielsweise bei: Verabreichung von Medikamenten, Transfusionen von Blut und Blutprodukten, Untersuchungen vor der Operation, Durchführung von Operationen, Betreuung in Funktionseinheiten, Verlegung auf eine andere Station.

Die Beteiligung des Patienten ist freiwillig. Mit dem Erhalt des Armbandes geben Sie Ihr Einverständnis zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Lehnen Sie das Tragen des Patientenidentifikationsarmbandes ab, müssen Sie dies schriftlich durch Unterzeichnung eines Ablehnungsformulares bekunden. Bei der Entlassung wird das Armband gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes als Datenmüll entsorgt.

Das Patientenidentifikationsarmband enthält folgende Informationen:
Name, Vorname, ggf. Titel, Geburtsdatum, Geschlecht, Patientennummer, Station, Barcode.

Die Patientenidentifikationsarmbänder bestehen aus einem geschmeidig weichen Vinyl-Material, welches Irritationen sensibler Haut verhindert. Gleichzeitig ist es desinfektionsmittelbeständig und latexfrei. Dank der ergonomischen Form schränkt das Armband die Bewegungsfreiheit nicht ein. Durch das spezielle und flexible Verschlusssystem ist eine individuelle Größeneinstellung möglich, und der manipulationsgeschützte Druckknopfverschluss schließt eine Übertragung auf andere Patienten aus. Das Armband ist wasserdicht und kann bei der Körperpflege sowie beim Duschen am Arm belassen werden.
 


Entlassungsmanagement
Damit Sie am Entlassungsmanagement teilnehmen und die Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse wahrnehmen können, ist eine schriftliche Aufklärung und Einwilligung bei der Aufnahme erforderlich. Diese Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.
 

Detaillierte Informationen zum Entlassungsmanagement finden Sie hier →
 



Formalitäten an der Pforte
Wenn Sie in der Ambulanz / im Aufnahmebüro die »unangenehmen« Aufgaben erledigt haben, können Sie an der Pforte noch einige Dinge für Ihr Wohlbefinden regeln – dies kann auch gern ein Angehöriger für Sie erledigen:


Fernseher, Radio, Telefon

Jedes Bett verfügt über ein kostenpflichtiges System zur Nutzung des Fernsehers, Radios und Telefons. Dieses können Sie direkt bei der Aufnahme an der Pforte anmelden. Für die Anmeldung müssen wir Sie um ein Pfand in Höhe von 10 Euro sowie um ein Aufladeguthaben bitten (Vorkasse) – die Grundgebühr beträgt 3 Euro pro Tag und wird tagesaktuell vom aufgeladenen Wert abgebucht. Einen Kopfhörer für die Nutzung erhalten Sie an der Pforte zum Preis von 1 Euro.
Bitte melden Sie sich am Tag Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus an der Pforte ab, um sich mögliches Restguthaben sowie den Pfandbetrag auszahlen zu lassen.


Internet
Für den Zugang zum Internet steht unseren Patienten ein WLAN-Hotspot zur Verfügung. Die Benutzerdaten hierfür erhalten Sie am Info-Center. Die Leistung wird Ihnen gegen eine Tagespauschale von 1 Euro (für Patienten mit Wahlleistung 1- bzw. 2-Bett-Zimmer kostenfrei) zur Verfügung gestellt, Zeit- oder Volumenbegrenzungen gibt es nicht.
Der Zugang erfolgt ausschließlich in den Gebäuden des Marien-Hospitals, die mit einem geeigneten Funknetz ausgestattet sind, auf eigenes Risiko, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf PC-Support durch das Krankenhauspersonal. Ergänzend verweisen wir auf unsere Nutzungsbedingungen, die beim WLAN-Login einzusehen sind.


Lassen Sie sich helfen
Ein stationärer Krankenhausaufenthalt hat seine Gründe und unter Umständen fallen gehen, tragen und die Orientierung schwer. Scheuen Sie nicht, unsere Mitarbeiter um Hilfe zu bitten.
 



Die Entlassung aus dem Krankenhaus

Ihre Entlassung steht bevor
Den richtigen Zeitpunkt für Ihre Entlassung legt der behandelnde Arzt fest. Die Dauer Ihres stationären Aufenthaltes lässt sich jedoch nicht präzise voraussagen, denn jeder Mensch reagiert anders auf Behandlung, Therapie, Medikamente und Operation.
Sollten Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung der Ärzte vorzeitig verlassen wollen, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, in der Sie bestätigen, dass Sie auf eigene Verantwortung nach Hause gehen und die stationäre Behandlung verweigern.

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von Ihrem Arzt einen (vorläufigen) Entlassbrief mit ersten Informationen für Ihren Hausarzt. Einen ausführlichen Bericht erhält dieser in der Regel kurz darauf per Post. Darin befinden sich neben den Untersuchungsergebnissen zum Beispiel auch Röntgenaufnahmen oder Ultraschallbilder. So kann Ihr Hausarzt die Behandlung lückenlos fortsetzen. Aus diesem Grunde sollten Sie ihn schon bald nach Ihrer Entlassung aufsuchen. 

Sicherlich haben Sie bei Ihrer Entlassung viele Fragen an Ihren zuständigen Arzt. Damit Sie unser Haus gut informiert verlassen, sollten Sie am Entlasstag mit Ihrem behandelnden Arzt die folgenden Punkte klären:
 

  • Ärztlicher Entlassungsbericht für den Hausarzt (vorläufiger Entlassbrief)
  • Medikamente fürs Wochenende 
  • Was darf ich tun und was nicht? (Belastung, Bewegung, Ernährung etc.) 
  • Wann muss ich mich meinem Hausarzt vorstellen?


Das »Auschecken«
Aus organisatorischen Gründen findet Ihre Entlassung bis 10.00 Uhr statt. Bitte planen Sie frühzeitig mit Ihren Angehörigen eine Abholgelegenheit.
Auch bei der Entlassung sind wieder einige administrative Formalitäten zu erledigen: Bitte melden Sie an der Pforte Ihr Telefon ab und entrichten noch fällige Gebühren – Restguthaben wird Ihnen selbstverständlich ausgezahlt.
Ebenfalls an der Pforte ist die gesetzliche Zuzahlung zu begleichen – bitte erledigen Sie auch dies am Tag Ihrer Entlassung.

Sollten Sie für Ihre Heimfahrt ein Taxi benötigen, bitten Sie einfach unsere Mitarbeiter an der Pforte, Ihnen für Ihre Heimfahrt ein Taxi zu bestellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Taxifahrten sowohl zum als auch vom Krankenhaus auf Ihre eigenen Kosten erfolgen. Über aktuell gültige Erstattungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre Krankenkasse.
 


Gut versorgt auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
Das Entlassungsmanagement bietet Ihnen persönliche Hilfe und Unterstützung bei Problemen an, die zu Hause oder nach Ihrer Entlassung auftreten können. Unser Team des Entlassungsmanagements steht Ihnen und Ihren Angehörigen hilfreich zur Seite, wenn es um die Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt geht, z.B. für häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Tagesbetreuung, vollstationäre Pflege oder betreutes Wohnen. Wir stellen den Kontakt zu Behörden, Einrichtungen und Kostenträgern her, denn wir möchten unsere Patienten auch nach der Entlassung gut versorgt wissen.

Detaillierte Informationen zum Entlassungsmanagement finden Sie hier →


Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen baldige Genesung!